Steuerbefreiung für Landwirtschaftszugmaschinen

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Der Bundesrechnungshof hält die Befreiung von in landwirtschaftlichen Betrieben verwendete Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer/Kfz-Steuer für nicht mehr angemessen. Dies geht aus einem Bericht „Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – Bund verzichtet auf mehr als € 1 Mrd. Steuereinnahmen (Nr. 19)“ des Bundesrechnungshofes vom 6.12.2022 hervor (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/bemerkungen/bemerkung-19.html).

Sofortige Abschaffung gefordert

Der Bundesrechnungshof hat daher den Bundesfinanzminister aufgefordert, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer im Umfang von rund einer Milliarde Euro zu streichen. Es geht hierbei nicht nur um Landwirtschaftsfahrzeuge, sondern auch um Fahrzeuge im Schaustellergewerbe oder die Nichterhebung der Steuer für Kraftfahrzeuganhänger. Die Rechnungsprüfer verweisen hier unter anderem auf eine 2017 vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Untersuchung des wissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo-Institut). Die Experten kamen in dieser Studie zu dem Ergebnis, dass mehrere Vergünstigungen in puncto Nachhaltigkeit nicht mehr angemessen seien oder ihr Ziel bereits erreicht hätten. Eine entsprechende Initiative des Ministeriums sei bereits seit Jahren überfällig und müsse nun ohne weitere Verzögerungen erfolgen, so der Bundesrechnungshof.

Stand: 23. Februar 2023

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